Affiliate AGB
Allgemeine Affiliate-Bedingungen (AGB)
Mit der Registrierung schließt der Partner einen Vertrag mit der Oeder Group – FZCO ab. Dieser Vertrag besteht aus den vorliegenden Allgemeinen Affiliate Bedingungen.
Vertragsgegenstand, Rechtsstellung / Nutzung des Backoffices nebst Akademie/Kurs Zugang und des Referallinks / Servicegebühr
Der Affiliate hat die Möglichkeit, jedoch nicht die Pflicht, für die Oeder Group – FZCO, Building A1- IFZA Properties, 00000 Dubai Dubai Silicon Oasis, Vereinigte Arabische Emirate, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Dennis Oeder, die Waren von OEDERGROUP zu vermitteln, ebenso wie er das Recht hat, andere Affiliates für den Warenvertrieb von OEDERGROUP zu gewinnen. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass der Affiliate finanzielle Aufwendungen tätigt oder er eine Mindestanzahl von Waren von OEDERGROUP abnimmt. Sofern der Affiliate auch andere Affiliates „sponsern“ möchte, muss er eine monatliche Servicegebühr nach Maßgabe des Absatzes (3) leisten, gleicheres gilt für Kurse im digitalen Sinne.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Oeder Group (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden, die im Zusammenhang mit dem Affilitate Programm stehen.
1.2 Das Angebot in diesem Shop richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Verbraucher und Unternehmer. Der Abschluss eines Affiliate Pakets ist nur für Unternehmer möglich.
1.3 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Rechtsstellung eines Affiliate
(1) Der Affiliate handelt als unabhängiger Unternehmer und ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter der Anbieterin. Die steuerliche und sozialrechtliche Verantwortung (z. B. Einholung seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer, Erlangung einer Gewerbeberechtigung, Zahlung der Sozialversicherungsabgaben, Einkommens- und Umsatzsteuer uvm.) obliegt dem Affiliate.
(2) Der Affiliate hat die Möglichkeit, jedoch nicht die Pflicht, für die Oeder Group – FZCO, Building A1-IFZA Properties, 00000 Dubai Dubai Silicon Oasis, Vereinigte Arabische Emirate, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Dennis Oeder, die Waren von OEDERGROUP zu vermitteln, ebenso wie er das Recht hat, andere Affiliates für den Warenvertrieb von OEDERGROUP zu gewinnen. Es bestehen ausdrücklich keine Umsatzvorgaben, Abnahme-, Vertriebs- oder andere Tätigkeitspflichten ebenso wie keine Weisungen, sodass der Affiliate Art, Ort, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit frei bestimmen kann.
§ 3 Backoffice und Servicegebühr
Der Affiliate nutzt das von der Anbieterin bereitgestellte Backoffice sowie weitere Tools gegen eine monatliche Servicegebühr. Die Inhalte und Funktionen dieser Tools werden transparent dargelegt.
Im Einzelnen: Der Affiliate erwirbt mit der Registrierung ein entgeltliches Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Partner-Dash-Boards (künftig Back Offices), Akademie-Zugangs und des Referal Links. Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Back Offices, des Akademie-Zugangs und des Referal Links ist ein einfaches, auf das konkrete Back Office, den Akademie-Zugang und den Referal Link bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dem Affiliate steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Back Offices, des Akademie-Zugangs und des Referal Links ebenso wenig wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu. Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Back Offices, des Akademie-Zugangs und des Referal Links berechnet OEDERGROUP eine monatliche, nicht verprovisionierte Servicegebühr (auch genannt "O&M Bronze") in Höhe von 50,00 €.
Alternativ zur Nutzung des Basis-Abonnements "O&M Bronze" kann der Affiliate aus folgenden zusätzlichen Abonnement-Paketen wählen, die jeweils das gleiche Vertragsrecht beinhalten. Die konkreten Inhalte und Leistungen der einzelnen Pakete sind auf der offiziellen Homepage in den jeweils angezeigten Bildern des entsprechenden Paketes ersichtlich: – O&M Silber: monatlich 97,00 € – O&M Gold: monatlich 147,00 € – O&M Platinum: monatlich 297,00 € – O&M Diamond: einmalig 10.997,00 €.
§ 4 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Ein Vertragsabschluss setzt die Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Online-Affiliate-Antrags und die per E-Mail erfolgende Annahme durch OEDERGROUP nebst weiterer E-Mail-Adress-Bestätigung durch den Affiliate voraus, wobei jeder Affiliate stets nur zum direkten und indirekten Erwerb einer Position in der Vertriebsorganisation gemäß dem OEDERGROUP-Vergütungsplan berechtigt ist. Hinweise zum Widerrufsrecht finden Sie hier:
https://omsuccessmastery.com/policies/refund-policy
(2) Der Affiliatevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende möglich Kündigungen haben via E-Mail oder schriftlich zu erfolgen.
(3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Parteien jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere Vertragsverstöße oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
(4) Der Vertrag endet spätestens mit dem Tod des Affiliates. Der Affiliate ist zur Vererbung seiner vertraglichen Position [der Vertrag des Affiliates endet mit dessen Tod] nach vorheriger schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Zustimmung durch OEDERGROUP und dem im Todesfall erforderlichen Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise für/über das Erbe berechtigt. Mit dem/den Erben muss ein neuer Affiliatevertrag im Todesfall vereinbart werden und sofern ein Erbe bereits Affiliate bei OEDERGROUP ist, muss der Erbe entscheiden, ob er seine bisherige oder die geerbte Position im Karriereplan behält, da nur eine Position im Karriereplan je Affiliate erlaubt ist, sodass die nicht gewählte Position wegfällt. Eine Übertragung, Verpfändung oder Abtretung der Rechte an der Vertriebsstruktur (Downline) bzw. der erlangten Position im Vergütungsplan bei OEDERGROUP ist nicht zulässig.
(5) Sofern der Affiliate trotz entsprechender Zahlungsaufforderung durch OEDERGROUP die jeweils fällige Servicegebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zahlt, wird der Zugang zum Kursportfolio automatisch gesperrt. Um keine weiteren Zahlungen tätigen zu müssen, muss der Affiliate trotzdem kündigen, um das Abonnement / die Servicegebühr zu stoppen.
(6) Bereits gezahlte Servicegebühren werden, ganz gleich aus welchem Grund der Vertrag endet, nicht erstattet, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Anbieterin vor.
§ 5 Pflichten des Affiliates
(1) Dem Affiliate ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von OEDERGROUP, deren Affiliates, verbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstiges geltendes Recht zu verstoßen. Dem Affiliate ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über die OEDERGROUP-Produkte oder das Vertriebssystem zu machen. Der Affiliate wird im Rahmen seiner Vertriebstätigkeit nur solche Aussagen über die Waren des OEDERGROUP-Sortiments sowie über das OEDERGROUP-Vertriebssystem machen, die inhaltlich den Vorgaben in den OEDERGROUP Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Er wird sich stets wohlwollend über OEDERGROUP, deren verantwortliche Personen, Affiliates, Leistungen und Vertriebssystem äußern, wobei diese Pflicht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die gesetzlich zulässige Dauer fort gilt.
Dem Affiliate ist es ferner untersagt, unwahre, irreführende oder überzogene Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder Angaben zu seinen Provisionen gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen. An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf der Affiliate unwahre, überzogene oder irreführende Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei OEDERGROUP machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung, potentielle Affiliates im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur die wenigsten Affiliates ein größeres Einkommen mit ihrer Tätigkeit für OEDERGROUP erzielen können und die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive, kontinuierliche Arbeit möglich ist. Ebenso untersagt sind das Crosslinesponsoring (Akquirieren eines Affiliates aus einer anderen Vertriebslinie bei OEDERGROUP) und die Bonusmanipulation.
(2) Die Leistungen von OEDERGROUP dürfen über die "Face-to-Face-Bewerbung" hinaus auch im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Homeparties oder -veranstaltungen, Online-Homeparties oder Online-Präsentationen der Affiliates vorgestellt werden und nur über den Referal Link oder den offiziellen Webshop von OEDERGROUP verkauft werden; auch der Verkauf auf eigenen Webseiten ist gestattet. Auf eigenen, anderen Verkaufsplätzen, insbesondere großen allgemeinen Ladengeschäften (wie z. B. Supermärkten, Discountern oder Einzelhandelsläden) oder Restaurants, auf Internethandelsplattformen wie z. B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder über vergleichbare Verkaufskanäle, dürfen die Waren von OEDERGROUP nicht verkauft werden.
(3) Auch für den Fall, dass der Affiliate die Leistungen von OEDERGROUP in anderen Internetmedien wie z. B. eigenen Websites, sozialen Netzwerken (z. B. Facebook oder Instagram), Online-Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen OEDERGROUP Werbeaussagen verwenden und muss sich leicht erkennbar mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) sowie der Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Datenschutzerklärung und eines ordnungsgemäßen Impressums ausweisen. Ferner muss der Affiliate bei der Bewerbung auf eigenen Internetseiten oder in anderen Internetmedien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von OEDERGROUP handelt. Der Verkauf der Leistungen darf auf jeglichen Online-Auftritten des Affiliates stets nur über den Referal Link oder den offiziellen Webshop von OEDERGROUP erfolgen. Der Affiliate darf nicht im Namen von OEDERGROUP Verträge abschließen, Zahlungen entgegennehmen oder weiterleiten oder sonst Willenserklärungen abgeben.
(4) Der Affiliate darf nur in solchen Staaten Leistungen für OEDERGROUP vertreiben oder neue Affiliates gewinnen, die offiziell von OEDERGROUP eröffnet wurden. Die eröffneten Staaten sind hier einzusehen.
(5) Dem Affiliate ist es erlaubt, für jegliche andere Unternehmen, unabhängig von der Branche, Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben. Ungeachtet der in Satz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Affiliate nicht gestattet, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des OEDERGROUP-Geschäfts an andere Affiliates zu vertreiben. Ferner darf der Affiliate keine Vertriebsunternehmen (die nicht Wettbewerber sind), Produkte oder Dienstleistungen bei einer OEDERGROUP-bezogenen Versammlung, einem solchen Seminar, Webinar oder Kongress oder unmittelbar nach bzw. im Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung bewerben oder anbieten, es sei denn, er hat hierfür eine schriftliche Genehmigung von OEDERGROUP. Soweit der Affiliate gleichzeitig für mehrere Unternehmen – auch Network-Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen – tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Affiliate andere als OEDERGROUP-Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social-Media-Plattform oder Internetplattform anbieten. Außerdem ist es dem Affiliate ausdrücklich untersagt, OEDERGROUP-Affiliates für den Vertrieb anderer Produkte/Leistungen anzuwerben oder abzuwerben oder eine solche Handlung zu versuchen bzw. andere Affiliates dazu anzuleiten oder anzuleiten zu versuchen, ihre Tätigkeit für OEDERGROUP einzustellen oder zu reduzieren. Dem Affiliate ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Affiliatevertrages gegen andere Affiliate- oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
(6) Der Affiliate hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von OEDERGROUP und über deren Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von OEDERGROUP gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline-Aktivitäten und -Platzierungen ebenso wie die Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Affiliate-, Kunden- und Vertragspartnerdaten sowie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von OEDERGROUP und seiner verbundenen Unternehmen sowie sonstiger Anbieter und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Affiliatevertrages fort.
(7) Der Affiliate stellt sicher, dass er alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einhält, insbesondere die DSGVO, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten bei Provisionen
(1) Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Affiliate eine monatliche Provision nach Maßgabe des Vergütungsplans, deren Auszahlung bis zum 10. des Folgemonats erfolgt. Der Provisionsanspruch entsteht erst nach Zahlungseingang der provisionsbegründenden Leistung bei OEDERGROUP und entfällt, sofern diese Leistung – gleich aus welchem Grund – nicht bezahlt oder später berechtigt widerrufen oder sonst storniert wird. Mit der Vergütung sind alle Kosten und Spesen des Affiliates für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes abgedeckt.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich und in der Regel ohne Umsatzsteuer und nur dann mit Umsatzsteuer, wenn gesetzlich erforderlich und der Affiliate OEDERGROUP zuvor schriftlich unter Angabe seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer und des zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Zahlungen können nur auf Bankkonten erfolgen, die auf den Namen des Affiliates laufen. OEDERGROUP behält sich zur Vermeidung von belastenden Transaktionskosten das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag bei einem Provisionsanspruch von mindestens 22,50 € zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei OEDERGROUP für den Affiliate geführten Verrechnungskonto fortgeführt und nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Affiliate zur Auskehrung auf dessen auf seinem Namen lautendem Bankkonto bereitgestellt.
(3) Der Affiliate wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände OEDERGROUP binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich oder via E-Mail mitteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstigen Zahlungen als genehmigt. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Einbeziehung des Vergütungsplans
Der Vergütungsplan (beigefügt als Anlage 1) und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Affiliatevertrages. Mit der Versendung des Antrages an OEDERGROUP versichert der Affiliate zugleich, dass er den Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente als Vertragsbestandteil akzeptiert.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) OEDERGROUP haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Pandemien (z. B. die Covid-19-Pandemie), Probleme in der globalen Lieferkette, internationale Erschütterungen der Finanzmärkte (wie sie vergleichbar mit der weltweiten Finanzkrise 2008 nach der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers sind), Kriege und/oder politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Streiks oder vergleichbare Betriebs- oder sonstige Störungen. Im Übrigen haftet OEDERGROUP für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch OEDERGROUP, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme unerlaubter Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist – außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem Verhalten von OEDERGROUP, deren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen – auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet OEDERGROUP nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens durch OEDERGROUP, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Affiliates sind für OEDERGROUP fremde Informationen im Sinne des geltenden Telemedien- oder sonstigen Rechts.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Emirats Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – Dubai.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen an unserer Website, unseren Regeln, Bedingungen und Konditionen, einschließlich dieser Bedingungen, vorzunehmen. OEDERGROUP wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Affiliates ankündigen. Der Affiliate hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist OEDERGROUP berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Sofern der Affiliate bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. OEDERGROUP ist verpflichtet, den Affiliate in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anlage 1: Vergütungsplan